Unternehmensbeteiligungen
Unternehmensbeteiligungen Garmisch
Unternehmensbeteiligung beziehungsweise Kapitalbeteiligung ist die Bezeichnung für den Besitz von Anteilen an einem Unternehmen.
Der Eigner des Kapitals wird bei einer Aktiengesellschaft als Aktionär, bei einer GmbH als Gesellschafter sowie bei einer Personengesellschaft als Mitunternehmer bezeichnet.
Abhängig von der Höhe des Anteils spricht man bei einer Unternehmensbeteiligung von:
- Minderheitsbeteiligung bis 25 %
- Sperrminderheitsbeteiligung 25-50 %
- Mehrheitsbeteiligung 50-75 %
- Dreiviertelmehrheitsbeteiligung bis 95 %
- Eingliederungsbeteiligung 95-100 %
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Unternehmensbeteiligung - Recht und Steuern
Die Besteuerung auf Ebene des Anteilseigners ist abhängig ob der Anteilseigner eine Kapital-
gesellschaft oder eine natürliche Person ist.
Im Falle einer natürlichen Person sind Ausschüttungen welche in das Betriebsvermögen fließen zu 60 % steuerpflichtig.
Fließt die Gewinnbeteiligung hingegen in das Privatvermögen des Anteilseigners, beträgt die Abgeltungssteuer 25 %.
Unternehmensbeteiligungen der besonderen Form sind so genannte stille Gesellschaften.
Im Gegensatz zu aktiven Unternehmensbeteiligungen schließen die stillen Gesellschaften eine Haftung gegenüber den Gläubigern der Gesellschaften aus. Einige Unternehmensbeteiligungen bieten die Möglichkeit, mittels Sparplänen eine Teilnahme als stiller Gesellschafter.
Primär Gebrauch von dieser Möglichkeit machen kleinere Kapitalgesellschaften.
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