Unternehmensbeteiligungen
Unternehmensbeteiligung - Recht und Steuern
Die Besteuerung auf Ebene des Anteilseigners ist abhängig ob der Anteilseigner eine Kapital-
gesellschaft oder eine natürliche Person ist.
Im Falle einer natürlichen Person sind Ausschüttungen welche in das Betriebsvermögen fließen zu 60 % steuerpflichtig.
Fließt die Gewinnbeteiligung hingegen in das Privatvermögen des Anteilseigners, beträgt die Abgeltungssteuer 25 %.
Unternehmensbeteiligungen der besonderen Form sind so genannte stille Gesellschaften.
Im Gegensatz zu aktiven Unternehmensbeteiligungen schließen die stillen Gesellschaften eine Haftung gegenüber den Gläubigern der Gesellschaften aus. Einige Unternehmensbeteiligungen bieten die Möglichkeit, mittels Sparplänen eine Teilnahme als stiller Gesellschafter.
Primär Gebrauch von dieser Möglichkeit machen kleinere Kapitalgesellschaften.
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