Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Sagt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsverhältnisses eine Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zu, liegt eine betriebliche Altersvorsorgung vor. Die betriebliche Altersvorsorge gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge welche in § 1 des Betriebsrentengesetzes definiert wird.

Für eine betriebliche Altersvorsorge stehen fünf Durchführungswege zur Verfügung:

  • Direktzusage
  • Unterstützungskasse
  • Pensionsfonds
  • Pensionskasse
  • Direktversicherung

Zu den begünstigten Personengruppen der betrieblichen Altersvorsorge zählen Angestellten, Arbeitern, Auszubildenden und nicht-beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH, weiters Mitgliedern des Vorstandes einer Aktiengesellschaft und Unternehmer-Arbeitnehmern.

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Betriebliche Altersvorsorge - bAV

Sicht des Arbeitnehmers

Der wesentliche Vorteil für den Arbeitnehmer sind steuerliche Einsparungen, welche er sonst an die Finanz hätte abführen müssen.
Spätere Versorgungsleistungen sind voll steuer-pflichtig. Jedoch sind die Einkünfte im Alter in der Regel geringer als in der Anwartschaftsphase. Dadurch profitiert man von einem geringeren Steuersatz in der Pension.

Sicht des Arbeitgebers

Bei einer betrieblichen Altersvorsorgung seiner Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber hauptsächlich Sozialversicherungsvorteile.
Betriebsausgaben für Mitarbeiterversorgungen sind steuerlich gesehen begünstigt.
Durch die bAV verfügt der Arbeitgeber zudem über ein Instrument zur ­Mitarbeiterbingung.
Das Ansehen sowie das Betriebsklima kann positiv beeinflusst werden.

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