Betriebliche Altersvorsorge
Sicht des Arbeitnehmers
Der wesentliche Vorteil für den Arbeitnehmer sind steuerliche Einsparungen, welche er sonst an die Finanz hätte abführen müssen.
Spätere Versorgungsleistungen sind voll steuer-pflichtig. Jedoch sind die Einkünfte im Alter in der Regel geringer als in der Anwartschaftsphase. Dadurch profitiert man von einem geringeren Steuersatz in der Pension.
Sicht des Arbeitgebers
Bei einer betrieblichen Altersvorsorgung seiner Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber hauptsächlich Sozialversicherungsvorteile.
Betriebsausgaben für Mitarbeiterversorgungen sind steuerlich gesehen begünstigt.
Durch die bAV verfügt der Arbeitgeber zudem über ein Instrument zur Mitarbeiterbingung.
Das Ansehen sowie das Betriebsklima kann positiv beeinflusst werden.
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